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Religiolexikon

Christliche Sondergemeinschaften

GND-Nummer

Derzeit keine GND-Nummer [Stand: 16. 05. 2015]

Oberbegriff
Synonyme
  • Religiöse Sondergemeinschaft
  • Sondergemeinschaften
Verwandte Begriffe
Kurztext

Der Begriff "Christliche Sondergemeinschaften" wurde durch das "Handbuch Religiöse Gemeinschaften" 1978 in die Konfessionskunde eingeführt. Er sollte einer differenzierteren Betrachtung von Sonderwegen christlicher Frömmigkeit in Abgrenzung vom Sektierertum dienen. Das "Handbuch Religiöse Gemeinschaften und Weltanschauungen" von 2000 definiert den Begriff Sondergemeinschaften so:

"Gemeinschaften, die teilweise Beziehungen zu den Kirchen haben, aber Sonderlehren vertreten, die in einigen Fällen auch sektiererische Zügen tragen; bei einigen dieser Gemeinschaften sind die Mitglieder zugleich Glieder der Landeskirche." (a. a. O. S. 177)

Zusammenfassung

Der Begriff "Christliche Sondergemeinschaften" hat sich in der Konfessionskunde nicht durchgesetzt. Die 6. Auflage des "Handbuch Religiöse Gemeinschaften und Weltanschauungen" von 2006 hat ihn zu Gunsten der Begriffe Neuoffenbarer, Neuoffenbarungsbewegungen und Neureligionen fallen gelassen, da einige der Gruppen in Deutschland keine Bedeutung mehr haben. Außerdem können die gegenwärtigen Entwicklungen auf dem Gebiet neuer Religiosität mit diesem Begriff nur schwer oder gar nicht beschrieben werden. 

Der Begriff ist in der konfessionskundlichen Fachwissenschaft so unscharf und so wenig allgemein verwandt,  dass ihn die Deutsche Bibliothek nicht in die Gemeinsame Normdatei (GND) aufgenommen hat. Damit gehört er nicht zu den bibliographisch normierten Begriffen. Statt dessen werden die Begriffe Sekte und Neue Religion verwandt.

Bibliographie

Deutsche Nationalbibliothek

Quellenlinks
Kritische Links
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Autoren Winfried Müller